Klage gegen Schwalbacher Bebauungsplan eingereicht

Stadt bekräftigt konstruktive Ziele

Die Eschborner Stadtverwaltung teilt mit, dass sie den am 15.12.2022 gefassten Beschluss zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans der Stadt Schwalbach zur Erweiterung der Obermayr-Schule umgesetzt hat. Die Klage wurde bereits am 16.12.2022 fristgerecht eingereicht.

Das Gericht wird nun das Rechtsschutzbedürfnis der Stadt Eschborn überprüfen und anschließend das Verfahren eröffnen, sofern es dies als grundsätzlich gegeben ansieht.

 

Die Stadt Eschborn sieht insbesondere das interkommunale Abstimmungsgebot bei den von ihr seit 2009 immer wieder vorgebrachten Einwendungen zur verkehrlichen Erschließung als nicht ausreichend berücksichtigt an. Auch wenn es im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt Eschborn und der Stadt Schwalbach gegeben hat, ist das Grundproblem nicht ausreichend berücksichtigt worden, obwohl denkbare Lösungen auf der Hand liegen und teilweise auch schon durch die Schule praktiziert werden. Jedoch sind diese nicht rechtsverbindlich im Bebauungsplanverfahren festgelegt worden. Der Verweis lediglich auf Großprojekte, deren Umsetzung, wie beim Ausbau des Nord-West-Kreuzes durch den Bund, potentiell noch in weiter Ferne liegt, kann hierbei nicht überzeugen. „Das hohe Verkehrsaufkommen in den Morgen- und Nachmittagsstunden wird heute nicht entlastet, nur weil in der Zukunft irgendwann mal hoffentlich das Autobahnkreuz erweitert wird!“, betont Bürgermeister Shaikh.

Aus diesem Grund sei es sicherlich sinnvoll, weiterhin mit der Stadt Schwalbach im Gespräch zu bleiben. Auch dem Schulelternbeirat der Obermayr-Schule wurde über die zuständige Schulleitung bereits vor den Weihnachtsferien ein Gesprächsangebot unterbreitet. Jedoch führten Gespräche allein nicht weiter, wie aus der Entwicklung der vergangenen 14 Jahre, in denen es bereits zahlreiche rechtsverbindliche Beteiligungsverfahren gab, bedauerlicherweise klar hervorgeht.

 

„Mit dem Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am 11.11.2021 und der öffentlichen Bekanntmachung am 06.01.2022 wurden Fakten geschaffen, die nur durch eine Aufhebung des Beschlusses durch die Schwalbacher Stadtverordneten oder über den Rechtsweg abgeändert werden können. Dass es so weit kommen musste, bedauere ich ausdrücklich, nicht zuletzt für die Schulgemeinde. Doch haben HessenMobil, der Regionalverband, die Regierungspräsidentin und die Stadt Eschborn seit vielen Jahren immer wieder auf diese ungelöste Thematik hingewiesen. Leider hat die Stadt Schwalbach die verkehrliche Problematik nach unserer Auffassung nur unzureichend und zu Lasten der Stadt Eschborn gelöst. Deshalb blieb uns kein anderer Schritt als den des Klagewegs“, führt Bürgermeister Shaikh aus und ergänzt: „Aus meiner Sicht kann das Problem durch die Stadt Schwalbach in gut einem Jahr gelöst werden. Eine langjährige Verzögerung des Projekts muss es wegen der Stadt Eschborn, die von Anfang an sehr lösungsorientiert war, nicht geben. Doch klar ist: Herrin des Verfahrens ist die Stadt Schwalbach, die hier Abhilfe schaffen muss.“

 

Erstaunt zeigt sich Bürgermeister Shaikh darüber, dass nun ausgerechnet die SPD erneut kritisiert, dass es nicht ausreichend Gespräche mit der Stadt Schwalbach gegeben habe. Er wisse, dass es sich bei dem interkommunalen Abstimmungsgebot um eine komplexe Angelegenheit handle, die ausführlich erklärt werden müsse. Dies hätten auch die zahlreichen Rück- und Verständnisfragen der SPD in der Ausschussberatung gezeigt. Doch sei es ausgerechnet die SPD gewesen, die sich an unterschiedlicher Stellen dafür eingesetzt hatte, die Ausschussberatung am 08.12.2022 abzusagen. „Ich hatte mir durch die ausführlichen Erläuterungen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung mehr rechtliches Verständnis für dieses Verfahren von der SPD erhofft. Ausweislich der jüngsten Pressemitteilung der SPD hat dies jedoch leider keine Früchte getragen.“