Die Stadt Eschborn weist die Behauptung entschieden zurück, beim Bebauungsplanverfahren 250 „südlich der Friedensstraße“ sei „tatenlos zugesehen“ worden. Das Verfahren gestaltet sich seit Jahren komplex und aufwendig, da es mit einer großen Zahl von Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Fachbehörden sowie Trägern öffentlicher Belange einhergeht.
Bereits nach dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2019 wurde eine vereinfachte Verfahrenswahl getroffen, um schneller Baurecht zu schaffen. Denn der 2019 abgeschlossene Vertrag mit der BIMA sah – aus heutiger Sicht vollkommen überambitioniert - vor, dass bereits 2022 die Bebauung erfolgt und abgeschlossen sein müsste, um die Verbilligung der BIMA zu erhalten. Im weiteren Verlauf stellte sich jedoch im Rahmen höchstrichterlicher Rechtsprechung heraus, dass das gewählte vereinfachte Bebauungsplanverfahren EU-rechtlich nicht haltbar war. Daher musste das Verfahren neu aufgesetzt werden. Dies führte zwar zu Verzögerungen, war aber zwingend erforderlich, um eine rechtssichere Grundlage für den Bebauungsplan zu schaffen.
Hinzu kam ein erheblicher Widerstand in der Nachbarschaft: Zahlreiche Einwendungen, unter anderem zur Frischluftschneise und zur massiven Form der Baukörper, machten Umplanungen nötig. In enger Abstimmung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWE und den beteiligten Fachplanern wurde die Zahl der geplanten Wohnungen bereits reduziert und die Baukörper verändert. Diese Anpassungen dienten dazu, eine bessere Akzeptanz vor Ort zu erreichen.
„Unser Ziel war und ist es, ein sozialverträgliches Quartier zu entwickeln, das neuen Wohnraum – auch für den geförderten Bereich – schafft und zugleich die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt“, betont Bürgermeister Adnan Shaikh. „Wer hier von Untätigkeit spricht, ignoriert die Vielzahl an fachlichen, rechtlichen und planerischen Herausforderungen, die wir Schritt für Schritt bearbeiten.“
Zur Nachzahlungsforderung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stellt die Stadt klar: Die GWE befindet sich in engem Austausch mit der BIMA. Zwar wurde im Mai 2025 eine Nachzahlungsforderung der BIMA übermittelt, aus dem Grund, dass die BIMA das Vorhaben als gescheitert betrachtet. Dieser hat die Geschäftsführung der GWE gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden umgehend widersprochen. In einem laufenden Dialog wird dargelegt, dass die Realisierung des Projekts weiterhin ausdrücklich verfolgt wird. Ziel ist und bleibt die Schaffung von dringend benötigtem, auch gefördertem, Wohnraum in Eschborn.
Die Stadtverwaltung wird das Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt weiterführen. Nach der Auswertung der rund 240 eingegangenen Einwendungen sind weitere Anpassungen denkbar. Sollte eine erneute Offenlage erforderlich werden, ist ein Satzungsbeschluss im kommenden Jahr möglich.