Magistrat empfiehlt, Klage zum Vorkaufsrecht zurückzunehmen

Der Magistrat der Stadt Eschborn hat im Dezember 2022 beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, bei den Grundstücken des ehemaligen Autohauses Luft in Niederhöchstadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten und die damit zusammenhängende Klage zurückzunehmen.

Nachdem die Firma Autohaus Luft im Jahr 2014 das Eigentum an den Flächen erworben hatte, ging man zunächst davon aus, dass im Zuge des Kaufvorgangs ein Vorkaufsrecht der Stadt Eschborn missachtet worden sei.

 

Dieses Recht steht einer Gemeinde zu, wenn es sich bei dem Grundstück um eine Fläche handelt, für die im betreffenden Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke eindeutig und unter Ausschluss anderer, privater Nutzungsarten festgesetzt ist. Dies ist dies allerdings nicht der Fall. Der aus den frühen 70er Jahren stammende Bebauungsplan setzt für die Grundstücke einen „Parkplatz“ fest, ohne Hinweis darauf, ob dieser privat oder öffentlich genutzt werden soll.

 

Zwischenzeitlich fanden seitens der Stadtverwaltung Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung zum Erwerb von Teilflächen der besagten Grundstücke statt. Währenddessen ruhte die Klage. Mittlerweile ist bekannt, dass eine außergerichtliche Lösung nicht realisierbar ist. Da die Erfolgsaussichten bei Aufrechterhaltung des Verfahrens als gering eingeschätzt werden, empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung, die Klagerücknahme zu beschließen. Darüber wird die Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2023 befinden.