Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 26. Februar 2025 die Klage gegen die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH wegen der Beratung bei der Erstellung einer Kapitalanlagerichtlinie abgewiesen. Diese enthielt Vorgaben für die Geldanlagen bei der insolventen Greensill Bank von insgesamt 35 Millionen Euro. Die Stadt wirft ihrem früheren Berater vor, bei der Erstellung der Kapitalanlagerichtlinie unzureichend und unzulässig beraten zu haben. Insbesondere sah die Richtlinie die Vermeidung von Negativzinsen vor, welches in Zeiten von Niedrigzinsen unrealistisch ist und zu riskanten Geldanlagen führt.
Auf Grundlage einer detaillierten juristischen Bewertung der Kanzlei Dentons empfiehlt der Magistrat nun, auf eine Berufung zu verzichten. Zwar gibt es weiterhin offene rechtliche Fragen und gewisse Ansatzpunkte. Dem stehen jedoch erhebliche Prozessrisiken gegenüber. Insbesondere könnten Aspekte wie der Nachweis der Kausalität vor Gericht negativ bewertet werden. Hinzu kommt, dass das Kostenrisiko eines weiteren Verfahrens bis zu ca. 815.000 Euro betragen würde. Dieses Risiko steht nach Auffassung des Magistrats in keinem angemessenen Verhältnis zu den unsicheren Erfolgsaussichten einer Berufung.
Daher schlägt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vor, das Urteil des Landgerichts anzunehmen und auf eine weitere juristische Auseinandersetzung zu verzichten. Die endgültige Entscheidung darüber wird die Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2025 treffen.