Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Bleileitungen sind nicht mehr zulässig

Die am 24.11.2023 in Kraft getretene, novellierte deutsche Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind seit dem 12.01.2026 alle Bleileitungen und Teilstücke nicht mehr erlaubt und mussten bis zum Stichtag ausgetauscht werden. Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern haben ein Recht auf bleifreie Leitungen. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie Wasserwerke sind daher verpflichtet, Bleileitungen und Teilstücken zu ersetzen oder stillzulegen.
 

Das Trinkwasserversorgungsnetz im Stadtgebiet von Eschborn und dem Stadtteil Niederhöchstadt ist bleifrei. Lediglich einige private Haushalte und deren Installationen sind betroffen. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, betrifft dies nicht, da seitdem in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet wurden. 
 

Um festzustellen, ob die Trinkwasserrohre in einem Haus noch aus Blei sind, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Kontrolle der sichtbaren Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler): Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.

  • Nachfrage bei Vermieterin, Vermieter, Hausverwaltung, Hauseigentümerin oder Hauseigentümer, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind.

  • Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Vor der Probenentnahme sollte das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Das örtliche Gesundheitsamt berät zur Probenentnahme.


Die Rechtslage

Der Bleigrenzwert wurde über einen Zeitraum von 15 Jahren schrittweise von 45 µg/l bis auf den jetzt gültigen Grenzwert von 10 µg/l abgesenkt. Ab dem 12.01.2028 ist der noch weiter abgesenkte Grenzwert von 5 µg/l im Trinkwasser einzuhalten. 
 

Da die Bleiwerte im Trinkwasser bei Leitungen aus Blei in der Regel höher sind, müssten seit dem 12. Januar 2026 Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen verwendet werden. Auch an die Materialien und Werkstoffe, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, weil sie z.B. in Trinkwasserarmaturen oder -leitungen verbaut werden, werden strengere Maßstäbe angelegt.


Weitere Informationen unter www.umweltbundesamt.de.