Qualifizierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer – was ist das?

Wer pflegebedürftig ist, kann Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Diese Hilfen sind im Pflegeversicherungsgesetz SGB XI in § 45a Abs.1. geregelt.

Das Geld dafür wird allerdings nur von der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse ausbezahlt, wenn so genannte Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer in die Wohnung kommen und dort Aufgaben (wie zum Beispiel Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen gehen, Zubereitung von Mahlzeiten) übernehmen.

 

Im Monat können dafür pro Person Arbeitsstunden im Wert von 125,00 Euro abgerechnet werden, pro Stunde 10,00 Euro. Der Mindestlohn gilt hier nicht. Daraus ergeben sich pro Haushalt 12,5 Stunden im Monat, also etwas mehr als 2,5 Stunden die Woche.

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen höchstens in drei Haushalten arbeiten und müssen dafür kein Gewerbe anmelden. Die pflegebedürftige Person darf dabei nicht mit der helfenden Person verwandt sein.

 

Wer als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer arbeiten will, muss im Main-Taunus-Kreis einen Antrag auf Zulassung stellen.

Dafür benötigt man:

  • das kleine Führungszeugnis und ein Zeugnis über einen Erste-Hilfe-Kurs,
  • ein Konto, auf das die Pflegekasse die Beträge überweist
  • ausreichende Deutschkenntnisse

Empfohlen ist auch eine Haftpflichtversicherung, da man sonst für eventuell entstehende Schäden im Haushalt selbst aufkommen muss. Zudem ist ein Fahrrad sinnvoll, um auch zu weiter entfernten Haushalten gelangen zu können.

 

Personen, die als Nachbarschaftshelferinnen oder Nachbarschaftshelfer in Eschborn tätig werden wollen, melden sich bitte im Kreishaus Hofheim per Post: Main-Taunus-Kreis, Der Kreisausschuss, Am Kreishaus 1 - 5, 65719 Hofheim, telefonisch unter 06192/201-0 oder per E-Mail unter info@mtk.org.

 

Das erforderliche kleine Führungszeugnis ist im Einwohnermeldeamt der Stadt Eschborn zu beantragen. Erste-Hilfe-Kurse bieten private Anbieter, der ASB oder das DRK an. Seniorendezernent Bauch freut sich, dass natürlich auch Nachbarinnen und Nachbarn, die schon lange pflegebedürftige Personen in der direkten Nachbarschaft betreuen und unterstützen, die Möglichkeit einer kleinen finanziellen Anerkennung durch die Pflegekasse bekommen.