Damit ist er auch für die kommenden Jahre mit der Schlichtung von Streitigkeiten betraut, die meist in der Familie, Nachbarschaft oder zwischen Bekannten entstehen und nicht sofort vor Gericht verhandelt werden sollen oder müssen. Ist die Situation bei einem Zwist so angespannt, dass die Beteiligten sich nicht mehr aussprechen können, hilft das Schiedsamt als unabhängige Stelle. Die Schiedsperson kann dabei kein Urteil sprechen, sondern unterstützt die Streitparteien dabei, sich friedlich und gütlich zu einigen.
Seit dem Dezember 2008 schreibt das Landesschlichtungsgesetz für bestimmte Nachbarrechts- und Ehrverletzungsstreitigkeiten sogar vor, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson oder einer sonstigen Gütestelle unternommen werden muss. Das betrifft die sogenannten Privatklagedelikte wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Erst, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, können Betroffene eine Klage vor Gericht einreichen. In etwa 60 Prozent der Fälle ist eine Schlichtung laut der Bundesvereinigung Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen allerdings erfolgreich.
Das Verfahren bietet dabei einige Vorteile:
So ist die Schlichtung auf Einigung angelegt, was besonders bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft das weitere Zusammenleben erleichtern kann.
Zudem ist es kostengünstig. Die Kosten der Verhandlung, eines Vergleichs und der Auslagen übersteigen nur selten 50 Euro. Die Beteiligten können sich diese Kosten teilen. Kann die antragstellende Partei Mittellosigkeit nachweisen, kann die Schiedsperson auf die Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise verzichten.
Im Rahmen der freiwilligen und raschen Konfliktlösung sparen die Beteiligten zudem meist Zeit und Nerven im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Außerdem wird die Vertraulichkeit besser gewahrt, denn Verhandlungen vor staatlichen Gerichten sind grundsätzlich öffentlich.
Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Jede und jeder, die oder der gerne Schiedsperson werden möchte, kann sich an das Rechtsamt wenden und sich zu gegebener Zeit bewerben. Spezielle Vorkenntnisse sind dabei nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, Geduld sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung gewählt und vom Vorstand des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt.