Städtische Abfallberatung informiert: Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle.

Ziel ist es, Textilien wiederverwendbar zu machen oder nachrangig zu recyceln. Die Pflicht stellt einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Textilien dar.
 

Damit die Getrenntsammlung erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Aus diesem Grund sollen stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Nutzbare Textilien, welche den Anforderungen der Getrenntsammlungspflicht entsprechen, sind in den dafür vorgesehenen Altkleidercontainern zu entsorgen. Diese stehen an den bisher bekannten Standorten zur Verfügung.


Fragen hierzu beantwortet gerne das städtische Team der Abfallberatung unter den Telefonnummern 06196 490-217, -309, -310, -311 oder -410.