Teileigentumsverkauf - Top oder Flop? Die Frage konnte geklärt werden.

Am Dienstag, dem 15. November fand im Bürgerzentrum Niederhöchstadt die Veranstaltung zum Thema „Teileigentumsverkauf – Top oder Flop?“ statt.

Die Referentinnen der Verbraucherzentrale Hessen, Katharina Lawrence und Gudrun Römhild, nahmen sich des Themas an, das in aller Munde ist. In den Medien sind in der Regel gutaussehende, ältere Ehepaare zu sehen, die Anteile ihrer Eigentumswohnung oder ihres Hauses verkauft haben. Mit diesem Geld gönnen sie sich etwas, wie etwa Reisen oder einen gehobenen Lebensstandard. Gleichwohl sollen sie laut Werbung bis zu ihrem Tod in der Immobilie verbleiben können.

 

Die Referentinnen stellten das Geschäftsmodell vor, bei dem bis zu 50 % der „ideellen“ Immobilie verkauft werden. Im Gegenzug müssen die Verkäufer monatlich ein sogenanntes Nutzungsentgelt zahlen. Die Schwierigkeit: Bei derzeit 5 % bis 6,6 % des Kaufpreises, festgelegt auf 10 Jahre, sind das schnell 550 bis 1.000 Euro monatlich, je nachdem ob 20 % oder die vollen 50 % verkauft wurden. Sollten die Zinsen weiter steigen, kann die monatliche Belastung dann erheblich steigen. Das zweite Manko am Teileigentumsverkauf besteht darin, dass alle Kosten für Reparaturen oder Umbau – egal, ob ein neues Dach, eine neue Heizung oder neue Fenster – zu 100 % vom Alteigentümer getragen werden müssen. Sollten die Renovierungen allerdings zu einer Wertsteigerung des Hauses führen, werden diese bei einem möglichen Verkauf „gerecht“ 50 zu 50 auf beide Eigentümer aufgeteilt.

 

Bei den Verträgen, die bisher bei der Verbraucherberatung zur Prüfung vorgelegt worden sind, taucht der Begriff „Wertweiterentwicklung“ auf. Dies bedeutet, dass der zu Beginn festgestellte Wert der Immobilie, beispielsweise 500.000 Euro, am Ende der Nutzungsdauer mit einer Wertsteigerung, je nach Vertrag, von 14 % bis 17 % festgelegt wird. Entsprechend des Anteils, der verkauft wurde, steht diese Summe dann der Firma zu, egal, ob es eine Wertsteigerung in dieser Höhe gab oder nicht.

 

Das Fazit für die Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltung war, sehr genau zu überlegen, wozu man das Geld braucht und sich kundig zu machen, ob es andere Möglichkeiten gibt, Geld zu beschaffen. Auch die Option, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen und sich gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch einzuräumen, wurde dafür kurz benannt.

 

Seniorendezernent Helmut Bauch dankte den kompetenten Referentinnen der Verbraucherzentrale für ihren lebendigen und verständlichen Vortrag.