Untere Naturschutzbehörde in Hofheim stützt städtisches Vorgehen auf ganzer Linie

Der Bau des Gehweges an der Sankt-Florian-Straße Richtung Notfallzentrum schreitet voran und wird in wenigen Wochen abgeschlossen sein.

Einer der Anrainer, Ehrenstadtrat Heinz O. Christoph, langjähriger und hoch verdienter Gründezernent der Stadt Eschborn, hat sich Ende April mit einem offenen Brief an seine Amtsnachfolgerin, Erste Stadträtin Bärbel Grade, gewandt und das städtische Vorgehen mit äußerst scharfen Worten angeprangert.
 

Er erhebt  in dem Schreiben die Vorwürfe, dass "sich ausgerechnet die Stadt Eschborn vorliegend über Recht und Gesetz stellt" und dass "ein Gefälligkeitsgutachten" erstellt worden sei. „Die harschen Anwürfe haben mich sehr überrascht, gleichwohl habe ich Herrn Ehrenstadtrat Christoph sogleich auf sein Schreiben geantwortet, dass die Verwaltung diesem Sachverhalt mit größtmöglicher Sorgfalt nachgehen wird", berichtet Erste Stadträtin Bärbel Grade. Der offene Brief ging ausweislich an einen großen Verteiler, der unter anderem das Regierungspräsidium in Darmstadt sowie die Untere Naturschutzbehörde in Hofheim beinhaltete.


Genau von dieser hierfür zuständigen Behörde aus Hofheim kam nun die Rückmeldung, dass alle Anwürfe ausnahmslos ins Leere laufen und dass die Behörde für das Vorhaben das Benehmen herstellt. Ganz maßgeblich für die Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde ist, dass der überwiegende Teil des neuen Gehweges im Geltungsbereich des rechtskräftig beschlossenen Bebauungsplan 243 aus dem Jahre 2017 liegt. Somit handelt es sich laut Bundesnaturschutzgesetz nicht um einen „Eingriff in Natur und Landschaft“, weshalb für diesen Bereich kein Benehmen aus Hofheim erforderlich ist. Nur ein sehr kleiner Flächenanteil des neuen Weges liegt außerhalb dieses Bebauungsplans und hierfür hat Hofheim sein Benehmen hergestellt. Grund hierfür ist, dass die Umsetzung der Baumaßnahme nicht zu Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote führt und dass die - trotz anderslautender subjektiver Einschätzung - betroffenen Bereiche eine "mittlere bis geringe Bedeutung für den Naturhaushalt haben".


"Ich wünsche mir, dass wir nun wieder zu einer sachlichen und objektiven Diskussion zurückkehren können, nachdem sich alle Hinweise als unbegründet herausgestellt haben", äußert sich Erste Stadträtin Grade.


Sie hat dem zuständigen Baudezernenten, Bürgermeister Adnan Shaikh und Herrn Ehrenstadtrat Christoph bereits einen Terminvorschlag zum Austausch im Rathaus unterbreitet. "In diesem Gespräch können wir Herrn Stadtrat Christoph nochmals die Festsetzungen des Bebauungsplans 243 darlegen, den der damals zuständige Baudezernent Kannengießer in der damaligen Kooperation zwischen SPD, FDP, FWE und Linke zur Beschlussfassung unter Altbürgermeister Mathias Geiger eingebracht hat", so Bürgermeister Adnan Shaikh. Auch ihm ist es ein persönliches Anliegen, dass die besonderen Hinweise des Herrn Ehrenstadtrat Christoph ernst genommen werden. „Dass Herr Christoph diesen ungewöhnlich emotionalen Brief veröffentlichte, der voller letztendlich unbegründeter Vorwürfe ist, hat mich mit großer Sorge erfüllt. Selbstverständlich wurden die für die Planung und Durchführung der Maßnahme notwendigen Gutachten eingeholt. Diese haben keine Problemstellungen aufgezeigt, weshalb auch die übergeordnete Behörde ein sachgemäßes Vorgehen bescheinigt hat."