Der bislang erprobte Schutzstreifen in Richtung Bahnschranke wird zurückgenommen. Hierzu wird die gestrichelte Begrenzungslinie entfernt. Die vorhandenen Rotmarkierungen und Fahrradsymbole bleiben bestehen.
Bei geschlossener Bahnschranke kommt es insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu Rückstaus. Dabei weichen Fahrzeuge beim Vorbeifahren an der wartenden Fahrzeugkolonne teilweise auf den gegenüberliegenden Gehweg aus. Mit der Anpassung soll insbesondere diese Konfliktsituation für Fußgängerinnen und Fußgänger reduziert und zugleich der Verkehrsfluss bei geschlossener Schranke verbessert werden.
Der Schutzstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleibt bestehen.