Die Stadt Eschborn möchte interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich für dieses verantwortungsvolle Amt vorschlagen zu lassen. Folgende Voraussetzungen sollten die Bewerber/innen erfüllen:
1. Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein.
2. Das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
3. Die Bewerber/innen müssen in Eschborn wohnen.
Außerdem sollen Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs nicht besitzen, nicht zu dem Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen berufen werden.
Die Bewerbungen müssen enthalten:
• Vor- und Zuname
• Geburtsname
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Straße, Hausnummer
• Postleitzahl, Wohnort
• Telefonnummer
• Staatsangehörigkeit
• Beruf
• Geburtsname der Mutter
Wenn Sie Interesse an dem Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen haben, so richten Sie Ihre Bewerbungen bitte bis zum 04.05.2018 an den Magistrat der Stadt Eschborn, Fachbereich Zentrale Dienste, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn.