Wasserzählerstände 2021 - Ablesung nur bei Erhalt einer Ablesekarte erforderlich

Anfang Dezember werden die Ablesekarten für die Wasseruhren versendet, die keine Fernauslesungs-Einrichtung haben. Wasserzähler mit einer Fernauslesung werden elektronisch ausgelesen. Vereinzelt können jedoch auch hier manuelle Ablesungen erforderlich sein.

Die Stadtverwaltung Eschborn bittet die Grundstückseigentümeruinnen und -eigentümer, die eine Ablesekarte erhalten, auch in diesem Jahr den Wasserzählerstand selbst abzulesen. Bei allen anderen findet eine elektronische Ablesung statt und es muss kein Zählerstand mitgeteilt werden.

Die Ablesekarten können bis zum 10. Januar 2022 portofrei zurückgesendet oder im Rathaus abgegeben werden. Daten, die vor dem 31.12. erfasst werden, werden zum Jahresende hochgerechnet.

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Daten online unter www.eschborn.de/zaehlerstand zu übermitteln. Hierzu werden Zählernummer und Kassenzeichen benötigt.

Der Zählerstand kann auch per QR-Code erfasst werden, der mit dem Anschreiben der Ablesekarte verschickt wird.

 

Ebenso können die Daten gerne auch telefonisch unter den Rufnummern 06196/490-217 und -410 oder per Fax unter 06196/490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de mitgeteilt werden.

 

Hier sind folgende Angaben notwendig:

  • Kassenzeichen
  • Objektbezeichnung
  • Zählernummer
  • Zählerstand (bitte nur volle Kubikmeter, nicht die Stellen nach dem Komma)
  • Ablesedatum
  • Name des Eigentümers / der Eigentümerin
  • Adresse

 

Bei Nichtabgabe des Wasserzählerstandes 2021 erfolgt durch die Stadt Eschborn eine kostenpflichtige Ablesung.

Weitere Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn unter den vorgenannten Rufnummern.