Wasserzählerstände 2022 - nur bei Erhalt einer Ablesekarte selbst ablesen

Im Dezember werden die Ablesekarten für die Wasseruhren versendet, die keine Fernauslesungs-Einrichtung haben. Bei Wasserzählern mit einer solchen Einrichtung werden die Daten elektronisch übermittelt. Vereinzelt können jedoch auch hier manuelle Ablesungen erforderlich sein.

Die Stadtverwaltung Eschborn bittet die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Ablesekarte erhalten, auch in diesem Jahr den Wasserzählerstand selbst abzulesen. Bei allen anderen findet eine elektronische Ablesung statt und es muss kein Zählerstand mitgeteilt werden.

 

Die Ablesekarten können bis zum 9. Januar 2023 portofrei zurückgesendet oder im Rathaus abgegeben werden. Daten, die vor dem 31. Dezember erfasst werden, werden zum Jahresende hochgerechnet.

 

Zudem ist es möglich, die Daten online unter www.eschborn.de/zaehlerstand zu übermitteln. Hierzu werden Zählernummer und Kassenzeichen benötigt.
Der Zählerstand kann auch per QR-Code erfasst werden, der mit dem Anschreiben der Ablesekarte verschickt wird.
Ebenso können die Daten telefonisch unter den Rufnummern 06196 490-217 und -410, per Fax unter 06196 490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de mitgeteilt werden.

Hier sind folgende Angaben notwendig:

  • Kassenzeichen
  • Objektbezeichnung
  • Zählernummer
  • Zählerstand (bitte nur volle Kubikmeter, nicht die Stellen nach dem Komma)
  • Ablesedatum
  • Name des Eigentümers / der Eigentümerin
  • Adresse

Bei Nichtabgabe des Wasserzählerstandes 2022 erfolgt durch die Stadt Eschborn eine kostenpflichtige Ablesung.

 

Weitere Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn unter den vorgenannten Rufnummern.