Wasserzähler mit einer Fernauslesung werden automatisch elektronisch ausgelesen. Vereinzelt können jedoch auch hier manuelle Ablesungen erforderlich sein.
Die Stadtverwaltung Eschborn bittet die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Ablesekarte erhalten, auch in diesem Jahr den Wasserzählerstand 2023 selbst abzulesen. Bei allen anderen findet eine elektronische Ablesung statt und es muss kein Zählerstand mitgeteilt werden.
Die Ablesekarten können bis zum 12. Januar 2024 portofrei zurückgesendet oder im Rathaus abgegeben werden. Daten, die vor dem 31.12.2023 erfasst werden, werden zum Jahresende hochgerechnet.
Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen haben zusätzlich die Möglichkeit, die Daten online unter www.eschborn.de/zaehlerstand zu übermitteln. Hierzu werden Zählernummer und Kassenzeichen benötigt.
Der Zählerstand kann auch per QR-Code erfasst werden, der mit dem Anschreiben der Ablesekarte verschickt wird.
Ebenso können die Daten gerne auch telefonisch unter den Rufnummern 06196/490-217 und 06196/490-309, per Fax unter 06196/490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de mitgeteilt werden.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Kassenzeichen
- Objektbezeichnung
- Zählernummer
- Zählerstand (bitte nur volle Kubikmeter, nicht die Stellen nach dem Komma)
- Ablesedatum
- Name des Eigentümers / der Eigentümerin
- Adresse
Bei Nichtabgabe des Wasserzählerstandes 2023 erfolgt eine kostenpflichtige Ablesung durch die Stadt Eschborn.
Weitere Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn unter den oben genannten Rufnummern.