Wasserzähler mit einer Fernauslesung werden automatisch elektronisch ausgelesen. Vereinzelt können jedoch auch hier manuelle Ablesungen erforderlich sein.
Die Stadtverwaltung bittet die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Ablesekarte erhalten, auch in diesem Jahr den Wasserzählerstand selbst abzulesen. Bei allen anderen findet eine elektronische Ablesung statt und es muss kein Zählerstand mitgeteilt werden.
Die Ablesekarten können bis zum 09. Januar 2026 portofrei zurückgesendet oder im Rathaus abgegeben werden. Daten, die vor dem 31.12. erfasst werden, werden zum Jahresende hochgerechnet. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Hausverwaltungen haben zusätzlich die Möglichkeit, die Daten online unter www.eschborn.de/zaehlerstand zu übermitteln. Hierzu werden Zählernummer und Kassenzeichen benötigt. Der Zählerstand kann auch per QR-Code erfasst werden, der mit dem Anschreiben der Ablesekarte verschickt wird. Ebenso können die Daten gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 06196 490-470 oder per Fax unter 06196 490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de mitgeteilt werden.
Hierzu sind folgende Angaben notwendig:
- Kassenzeichen
- Objektbezeichnung
- Zählernummer
- Zählerstand (bitte nur volle Kubikmeter, nicht die Stellen nach dem Komma)
- Ablesedatum
- Name des Eigentümers / der Eigentümerin
- Adresse
Bei Nichtabgabe des Wasserzählerstandes 2025 erfolgt eine kostenpflichtige Ablesung durch die Stadt Eschborn.
Weitere Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn gerne unter der Rufnummer 06196 490-470.