Stadtelternbeirat

Die Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Eschborn regelt die Elternbeteiligung und die Bildung der Elternbeiräte in den Kita-Einrichtungen der Stadt. Zur Beteiligung der Eltern wird alle zwei Jahre ein Elternbeirat in jeder Kinderbetreuungseinrichtung gewählt, der mit dem Träger und den Mitarbeitern zusammenarbeitet und die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der jeweiligen Einrichtung fördert und unterstützt. Eine Ausnahme in diesem Rhythmus bildet der Hort Berliner Straße, der jahrgangsbezogen jedes Jahr neu wählt.
 

Der Stadtelternbeirat (STEB) wiederum setzt sich aus den gewählten Vertretern der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen zusammen. Er wird ebenfalls alle zwei Jahre gewählt. Der Stadtelternbeirat koordiniert einrichtungsübergreifende Anliegen. Er wird frühzeitig und kontinuierlich vom Magistrat über pädagogische, konzeptionelle und personelle Angelegenheiten informiert.
 

Der Stadtelternbeirat beschäftigt sich mit Themen wie Qualität und pädagogische Ausrichtung der Betreuungsangebote. Die Ansprechpartner wünschen sich eine aktive Zusammenarbeit und nehmen gerne Anliegen der Eltern aus den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Anregungen zu Themen für und Teilnahme an Arbeitsgruppen entgegen.

 

Dem Stadtelternbeirat gehören an:

mit Stimmrecht:

  • Je zwei gewählte Gruppenvertreter/innen aus den einzelnen Elternbeiräten.
  • Zwei gewählte Vertreter/innen aus dem gewählten Elternbeirat der evangelischen Kindertagesstätte.

beratend:

  • Der/die zuständige Dezernent/in.
  • Je eine Mitarbeiter/in aus dem Hortbereich, Kindertagesstättenbereich und Bereich der Betreuten Grundschulen.
  • Fachberatung/-aufsicht für die Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Die Schulleiter/in der Grundschulen oder von ihnen benannte Vertreter/innen.
  • Zwei Vertreter/innen der katholischen Kindertagesstätte.
  • Ein/e Vertreter/in des Elternbeirates der Grundschulen.

 

Der Stadtelternbeirat wählt aus der Mitte der Gruppenvertreter/innen in geheimer Wahl einen Vorstand, bestehend aus

  • einem/einer Vorsitzenden/Vorsitzende,
  • einem/einer Stellvertreter/Stellvertreterin,
  • einem/einer Schriftführer/Schriftführerin,
  • sowie einem/einer Pressesprecher/Pressesprecherin