Böllerverbot zum Jahreswechsel

Gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz gilt auch in Hessen zum Jahreswechsel an „publikumsintensiven Plätzen und Örtlichkeiten“ ein allgemeines Feuerwerksverbot.

In der Stadt Eschborn sind folgende Plätze, Örtlichkeiten und Feldgemarkungsteile betroffen

Stadtteil Eschborn:

  • Rathausplatz und unmittelbare Umgebung
  • Eschenplatz
  • Hanny-Franke-Anlage
  • Süd-West-Park
  • Unterwiesen bis zum S-Bahnhof „Süd“
  • Oberwiesen
  • Hunsrückstraße
  • Feldgemarkung entlang der L 3006 in Richtung Steinbach

Stadtteil Niederhöchstadt:

  • Montgeronplatz
  • Skulpturenpark bis zum „Langer Weg“
  • Platz an der Linde
  • Weidfeldstraße und angrenzende Feldgemarkung

Bürgermeister Shaikh bittet die Bevölkerung eindringlich, große Menschenansammlungen zu vermeiden, um weitere Infektionen zu verhindern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei Eschborn werden die Einhaltung dieser Regelungen insbesondere in der Silvesternacht gemeinsam mit der Landespolizei kontrollieren.