Dienstbefreiungen

Feste sind dazu da, um gefeiert zu werden! Deswegen bietet die Stadt Eschborn ihren Bediensteten folgende Dienstbefreiungen:

  • Faschingsdienstag: ab 12 Uhr gilt Narrenfreiheit. Die verbleibende Arbeitszeit wird bis zu 50% der regulären Arbeitszeit gutgeschrieben.
  • Geburtstagskinder dürfen an ihrem Tag um 12 Uhr gehen (Zeitgutschrift bis zu 50% der regulären Arbeitszeit)
  • Weihnachten (24.12.) und Silvester (31.12.) sind ebenso dienstfrei