Einbürgerung
Beschreibung
Auf Antrag können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, eingebürgert werden. In vielen Fällen behalten die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre bisherige Staatsbürgerschaft.
Der Antrag ist am Wohnort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Einbürgerung ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller
- nicht vorbestraft sind
- den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen ohne selbstverschuldete Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe oder Grundsicherung) bestreiten können
- nachweislich ausreichende Deutschkenntnisse haben und
- nachweislich über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
Sie können den Antrag online stellen.
Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros auch gerne in einem persönlichen Gespräch (nach Terminvereinbarung). Bringen Sie dazu bitte Ihre Ausweisdokumente (Reisepass plus Aufenthaltstitel oder ID-Karte bei EU-Staatsangehörigen) mit.
Zuständigkeit
Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro
Anschrift
Bürgerbüro
Unterortstraße 27A
65760
Eschborn
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Montag | 13:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
| Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 | |
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