Personalausweis, vorläufig
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort erstellt und hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist auch ein „regulärer“ Personalausweis zu beantragen.
Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Bei Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Passamtes Eschborn und der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt Auskunft.
Hinweis zum digitalen Lichtbild (Foto) für Ausweisdokumente
Seit dem 01.05.2025 akzeptieren Pass- und Personalausweisbehörden ausschließlich digital vorliegende biometrische Fotos. Ausgedruckte Fotos sind nicht mehr zulässig.
Bundeseinheitlich ist für jedes in der Pass- und Personalausweisbehörde gefertigte Passbild eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Ausweisdokuments, festgelegt.
Alternativ kann ein zertifiziertes Fotostudio aufgesucht werden, das zur Aufnahme der digitalen Passbilder berechtigt ist und das Bild über ein zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren übermittelt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dort einen QR-Code, mit dem das Bild durch das Bürgerbüro abgerufen werden kann. Wenn das Passbild in einem Fotostudio erstellt werden soll, empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob das Studio an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist.
Alternativ kann das Foto bei der Beantragung des Personalausweises bzw. des Reisepasses im Bürgerbüro Eschborn mit einem Speed-Capture-Automaten aufgenommen werden.
In der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt ist dies nicht möglich. Bringen Sie hier bitte den QR-Code mit, den Sie im Fotostudio erhalten haben.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Montag | 13:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
| Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 | |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
| Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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