Haltung eines gefährlichen Hundes
Beschreibung
Die Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes nach § 2 Hundeverordnung (HundeVO) ist gem. § 1 HundeVO erlaubnispflichtig.
Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:
- Führungszeugnis
- Sachkundeprüfung
- Wesenstest des Hundes
- Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen
Anschrift
Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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