Expressreisepass
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
[Zur Seite des Bürgerbüros]
EXPRESSPASS
Sollten Sie kurzfristig einen e-Pass benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser muss bis spätestens 12 Uhr beantragt sein und kann innerhalb von 72 Stunden für Sie ausgestellt werden.
Bringen Sie zur Beantragung den QR-Code für ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto und Ihren alten Reisepass mit.
DER EXPRESS-PASS IST PERSÖNLICH ZU BEANTRAGEN und kann unter Vorlage des alten Reisepasses von Ihnen oder einer anderen Person mit Vollmacht abgeholt werden.
Hinweis zum digitalen Lichtbild (Foto) für Ausweisdokumente
Seit dem 01.05.2025 akzeptieren Pass- und Personalausweisbehörden ausschließlich digital vorliegende biometrische Fotos. Ausgedruckte Fotos sind nicht mehr zulässig.
Bundeseinheitlich ist für jedes in der Pass- und Personalausweisbehörde gefertigte Lichtbild eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Ausweisdokuments, festgelegt.
Alternativ kann ein zertifiziertes Fotostudio aufgesucht werden, das zur Aufnahme der digitalen Passbilder berechtigt ist und das Bild über ein zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren übermittelt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten im Fotostudio einen QR-Code, mit dem das Bild durch das Bürgerbüro abgerufen werden kann. Wenn das Passbild in einem Fotostudio erstellt werden soll, empfiehlt es sich, vorab zu prüfen, ob das Studio an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist.
Alternativ kann das Foto bei der Beantragung des Personalausweises bzw. des Reisepasses im Bürgerbüro Eschborn mit einem Speed-Capture-Automaten aufgenommen werden.
In der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt ist dies nicht möglich. Bringen Sie hier bitte den QR-Code mit, den Sie im Fotostudio erhalten haben.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Montag | 13:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
| Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 | |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
| Erreichbarkeitszeiten | ||
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
| Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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