Die Alte Mühle in Eschborn (An der Alten Mühle 20)

Im Verlauf des Westerbaches gab es insgesamt zwei Wassermühlen, eine Mühle in Niederhöchstadt und eine Mühle in Eschborn.

 

Die Nennung der ersten Eschborner Mühle 1405

Die Eschborner Mühle wurde erstmalig im Jahre 1405 urkundlich erwähnt, damals im Zusammenhang mit einer Belehnung. Die Äbtissin Clara und der ganze Konvent des Zisterzienserinnen Klosters Altenmünster zu Mainz, denen die Mühle gehörte, gaben sie einer gewissen Kechterchin (Käthchen) Schelnhorn aus Frankfurt zu Lehen. Achtzehneinhalb Schilling Heller Geld  sollen jährlich von der Pächterin oder deren Nachkommen an die Nonnen des Klosters gezahlt werden. Außerdem sind 5 Schilling Heller Geld jährlich auf St. Martinstag (11. November) und „ohne Verlust und Schaden“ an den vier Weihnachtstagen fällig. Falls die Pächterin aber mit den Zahlungen im Verzug gerät, so dürfen die Nonnen des Klosters die Mühle mitsamt der Hoffstatt ohne weitere Umstände wieder an sich ziehen.

Der Vater von Kechterchin, der Bürger Heinrich Schelnhorn, besiegelt die Urkunde über diesen Vorgang im Namen der Tochter und ihrer Erben am Montag vor St. Laurentiustag (10. August). Das Dokument, eine Pergamenturkunde mit Papiersiegel, wird heute im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt und ist der älteste Beleg für eine Eschborner Mühle. Ob sie allerdings an derselben Stelle stand, wie die später erbaute, ist nicht belegt.

 

Der Graf von Cronberg erteilt 1692 eine Mühlen - Konzession

Nach dieser ersten Nennung der Eschborner Mühle wird es erst einmal still um sie. Am 10. April 1692 erteilt dann Graf Johann Niclas von Cronberg dem Müller Julius Stiehl in einer Konzessionsurkunde die Erlaubnis zu Errichtung einer Mühle auf des Grafen Grund in Eschborn. Der verliehene Mühlplatz hatte etwa die Größe eines Morgens und umfasse die Mühle selbst, das Haus, die Scheuer, die Stallungen und den Wasserfall nebst einem kleinen Gärtchen. An Vieh besaß der Müller ein Mühlpferd und ein Stück Rindvieh. Er verpflichtet sich darin, den Nutzen der Untertanen des Grafen zu mehren. Im Gegenzug erhält er u. a. die Erlaubnis im Westerbach zu fischen und Krebse zu fangen. Sein Vieh darf außerdem keinen Schaden anrichten. Als Entgeld liefert der Müller dem Kronberger Grafen jährlich vier Malter Korn Frankfurter Maß und drei Gulden 10 Albus „Dienstgeld“. Dafür wird in der Urkunde unter anderem festgelegt, dass der Eschborner Müller für sich und seine Nachfolger persönlich frei von der Leibeigenschaft und sein Pferd, das er zu Transportzwecken brauche, frei vom Spanndienst sei. Freiheit vom Spanndienst bedeutet, dass das Pferd des Müllers nicht zu unentgeltlichen Arbeiten für die Herrschaft eingespannt werden durfte, wozu man die Pferde der Eschborner Bauern durchaus heranziehen durfte. Die Laufzeit der Urkunde wird auf zwei Jahre festgelegt, beginnend am Tage der Ausstellung. Sie wurde regelmäßig verlängert.

In diesem Zusammenhang bat dann auch 1757 ein Nachkomme des Müllers, Daniel Bach, um Erneuerung seiner Freiheiten. Sein Sohn Johannes Bach berief sich ebenfalls auf diese Urkunde, als er 1777 der kurmainzischen Hofkammer seine Freiheit von Frondiensten beweisen wollte, die der Eschborner Schultheiß nicht gelten lassen wollte. Bach war durch Heirat und sonstigen Gütererwerb ein vermögender Mann geworden. Allerdings war er durch seine Eheschließung mit der leibeigenen Eschbornerin Susanne Katharina Hildmann im Jahre 1788, trotz der Urkunde von 1692, selbst „unfrei“ geworden und unterstand nunmehr auch der Leibeigenschaft. Durch die Zahlung des stattlichen Betrages von 400 Gulden an die kurfürstliche Regierung in Mainz konnte er sich allerdings erneut die Freiheit erkaufen (Manumission). Abgabenfrei waren allerdings nur diejenigen seiner Grundstücke, die bereits von Anfang an zur Mühle gehörten, nicht aber die später hinzu erworbenen. 

Der Eschborner Müller hatte aber bereits damals ein Problem mit der Wasserzufuhr zum Mühlrad. Er war Abhängig von der Wassermenge, die der Westerbach vom Taunus her lieferte, d. h. „vom Gebirgswasser, Regen oder Schnee“, wie es in einem Schreiben an die kurfürstliche Regierung genannt wird. Außerdem gibt er an, in der Sommerzeit stünde das Mühlrad deswegen beinahe ein halbes Jahr ganz still.

Später hat man vom Eschborner Pfingstbrunnen her über ein Grabensystem versucht, eine vom Westerbach unabhängige Wasserzufuhr zur Mühle zu gewährleisten. Dafür wurde dem jeweiligen Mühlenbesitzer ein eigenes Wasserrecht eingetragen.

Der Pfingstbrunnen entsprang etwa in der Nähe des heutigen Ententeiches am Ende der jetzigen Pfingstbrunnenstraße. Dieser Brunnen, wie auch der Westerbach, führte in der Sommerzeit, ähnlich wie heute auch, häufig nicht genug Wasser, dass das Mühlrad damit gedreht werden konnte. Deswegen konnte die Mühle oft nicht betrieben werden. Die Eschborner Bauern - und der Müller - hatten das Nachsehen.

Vielleicht erklärt diese Tatsache die Erlaubnis des Müllers der sog. Entenmühle im benachbarten Stierstadt, das Recht des sog. Einmahlens in Eschborn auszuüben, d. h. er durfte Mahlgut (Getreide) der Eschborner Bauern abholen und bei sich in seiner Mühle in Stierstadt mahlen.

Zu den Privilegien des Eschborner Müllers gehörte auch, dass er eine Konzession besaß Korn zu brennen und Branntwein auszuschenken. Davon wurde ausgiebig Gebrauch gemacht. Schon damals lag die Mühle etwas abgelegen außerhalb vom Dorf, was die Eschborner Männer reiflich ausnutzen um sich in der Mühle zu treffen und sich dort „einen zu genehmigen“. Der Ortspfarrer, an den sich die Frauen der Eschborner in ihrer Not wandten, hatte deswegen manche Auseinandersetzung mit dem Wirt.

Im Eschborner Kirchenprotokoll von 1782 heißt es dazu, dass die Eschborner Männer die übel gesittete Gewohnheit hätten, in der Mühle „zu Saufen, Schwärmen und zu Spielen an Sonn- und Feiertagen bis in den Morgen“ und das solches Verhalten einem kurfürstlichen (gemeint: der Kurfürst von Mainz) Dekret widerspreche. Darüber hätten sich die Eschborner Weiber schon lange beklagt. Ein gewisser Balthasar Pfeifer hätte sich so betrunken, dass er sein Eheweib geschlagen, getreten und misshandelt hätte, dass diese gezwungen gewesen wäre, sich andere Hilfe zu holen.

Die kurfürstliche Obrigkeit in Mainz versuchte daraufhin mit verschärften Kontrollen diesen Unsitten Einhalt zu gebieten. Ob es gelungen ist, wird nicht überliefert.

Alle Häuser der Mühle waren in Fachwerk errichtet. Das älteste Gebäude, der eigentlich Mühlenbau wurde wohl 1692 erbaut. Die im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstörten Wirtschaftsgebäude dürften ebenfalls aus dieser Zeit gestammt haben. Sie schlossen das Anwesen nach Nordosten hin ab, sodass der gesamte Gebäudekomplex vor unbefugten Eindringlingen geschützt war. Durch die einsame Lage am Rande des Dorfes mussten sich die Mühlenbewohner besonders vor Räubern und Gesindel in Acht nehmen.

 Außer der Mühle war der Hof auf die Ausübung eines landwirtschaftlichen Erwerbs eingerichtet, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Wasserkapazität des Westerbachs oft nicht ausreichte die Mühle zu betreiben.

Zu welchem Zwecke der Frankfurter Metzgermeister Ferdinand Becker das Anwesen 1910 gekauft hat, konnte nicht festgestellt werden. Vielleicht wollte er nur sein Geld anlegen.

Sein Nachfolger im Eigentum, Dr. Rudolf Michel erwarb die Mühle 1912 um darin, nach einem geplanten Umbau, persönlich mit seiner Familie selbst zu wohnen. Es gibt noch eine Entwurfszeichnung aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Darin ist eingezeichnet, dass das eigentliche alte Wohnhaus niedergelegt werden sollte, um an der Stelle ein Haus mit herrschaftlichen Ausmaßen zu errichten, u. a. mit einer von zwei Seiten zu begehenden Freitreppe an der Frontseite. Der Garten sollte großzügig mit einem Nutzgarten mit Obstbäumen angelegt werden; außerdem wurde auf dem Gelände ein Park mit vielfältigem Baumbestand geplant.

Da der neue Besitzer, Dr. Rudolf Michel, ein leidenschaftlicher Liebhaben und Züchter von Orchideen war, wurde 1925 im hinteren Teil des Anwesens ein beheizbares Gewächshaus für die Orchideenzucht gebaut.

Umgesetzt wurde allerdings nur die Garten- und Parkgestaltung. Da Wohnhaus mit der alten Mühle blieben unverändert bestehen, ebenso die Nebengebäude (Remise). Allerdings wurde die Gartengestaltung und der große Park einschließlich der Orchideen – Gewächshäuser, angelegt, wie im Plan vorgesehen. Es ist nicht bekannt, warum das herrschaftliche Haus nicht gebaut wurde. Vielleicht hing es mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges zusammen oder der Denkmalschutz hatte Einwendungen dagegen. Gewohnt hat die Familie dann nicht in der Mühle, sondern in ihrem 1912 neu errichteten Haus, der heutigen „Villa Luce“, gegenüber dem Firmengelände Schiele in der Hauptstraße. Sie waren Eigentümer dieser Firma, die 1908 von Frankfurt - Bockenheim nach Eschborn übersiedelte und hier u. a. Großventilatoren, Exhaustoren, Zentrifugalgebläse und Pumpen herstellte. Auf diesem Gebiet genoss die Firma Weltruhm.

Die alte Mühle ist heute ein stattliches Anwesen mit seinen Fachwerkhäusern und dem markanten großen Torhaus, ebenfalls in Fachwerkkonstruktion und steht unter Denkmalschutz. Am Wohnhaus kann man feststellen, dass es im Laufe der Jahre seines Bestehens, mehrfach baulich verändert, insbesondere angebaut wurde. Eine fachmännische Untersuchung der Bausubstanz wird zur Zeit gerade vorgenommen. Die großzügige Gesamtanlage mit dem Park und den mächtigen alten Bäumen, die teilweise unter Naturschutz stehen, ist prägend für den nordöstlichen Abschluss des alten Eschborner Ortskernes.

 

Die Bewohner der Mühle

In der Urkunde von 1405 wird Kechterchin Schelnhorn, die Tochter eines Frankfurter Bürgers erstmals namentlich als Pächterin der Eschborner Mühle genannt. Es ist nicht anzunehmen, dass sie auch persönlich in Eschborn in der Mühle gewohnt hat, eher hatte sie dort einen Unterpächter und gelernten Müller eingesetzt, dessen Name uns allerdings nicht bekannt ist.

Der nächste Name, der im Zusammenhang mit der Mühle auftaucht, ist im Jahre 1692 der des Müllers Julius Stiel, der die Konzessionsurkunde vom Grafen Johann Niclas von Cronberg erhält. Im Eschborner Kirchenbuch wird er als „aus dem Anspachischen“ stammend genannt. Außerdem werden seine Ehefrau Anna Ursula und sein Sohn Karl dort in den Jahre 1694/96 als Paten erwähnt.

Als Julius Stiel gestorben war, hat seine Witwe Anna Ursula wieder geheiratet und zwar den aus dem benachbarten Steinbach stammenden Müller Philipp Bach (+1724 in Eschborn). Der Sohn Karl aus ihrer Ehe mit Julius Stiel dürfte früh verstorben sein.

Die Anna Ursula selbst verstarb 1709 in Eschborn, was dazu führte, dass der Müller Philipp Bach am 1711 eine zweite Ehe mit Anna Barbara, der Tochter des Eschborner Schultheißen, Schmarr einging. Sie verstarb 1768 in Eschborn.

Ihr Sohn, Johann Daniel Bach (1714 - 1773) betrieb die Mühle des Vaters weiter. Er heiratete 1741 die Eschbornerin Marie Elisabeth Kerber

Deren Sohn wiederum, Johannes Bach (1744 - 1809), ebenfalls Müller in Eschborn, heiratete 1764 die Eva Katharina Wohnbach aus Eschborn. Nach deren Tod am 30. Nov. 1788 heiratete er am 21. April 1789 in zweiter Ehe die Eschbornerin Susanne Katharina Hildmann.

Zwei Töchter des Johannes Bach, eine aus der ersten und die andere aus der zweiten Ehe, starben unverheiratet in jungen Jahren. Weder aus der ersten noch aus der zweite Ehe ging ein männlicher Nachkomme hervor. Einzig seine aus der zweite Ehe 1795 geborene Tochter Franziska heiratete 1810, im sehr jungen Alter von gerade einmal 15 Jahren, den Eschborner Müller Andreas Wohnbach (1787 - 1840), den Sohn eines Eschborner  Landwirtes.

Andreas Wohnbach hat also in die Mühle eingeheiratet.

Der aus dieser Ehe hervorgegangene erste Sohn Johannes Wohnbach (1811 – 1863) übernahm in guter Tradition die Mühle des Vaters. Auch er war zweimal verheiratet, beide Male mit Frauen aus Eschborn. Sein einziger Sohn, der aus zweiter Ehe stammende Johann Philipp Jakob Wohnbach (1849 - 1888) war der letzte Müller auf der Eschborner Mühle. Er verheiratete sich 1872 mit Katharina Fix aus Niederursel. Sie und ihre drei Kinder erbten nach dem Tode von Philipp Jakob Wohnbach die Mühle mit dem gesamten Anwesen, welches im Grundbuch unter „Mühlstrasse 14“ wie folgt auf zwei Parzellen eingetragen war: Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, Wiese, Schweinestall, Stallgebäude mit Torbau, Scheune und Holzschuppen, außerdem, auf einer besonderen Parzelle: der Garten und die Gemeindemühle.

Am 27. Januar 1910 verkaufen die Erben die Liegenschaft mit allen Gebäuden an den Metzgermeister Ferdinand Becker und seine Ehefrau Louise geb. Schmid aus Frankfurt/Main. Teil des damaligen Kaufvertrages war auch „die zur Mühle gehörende Wassergerechtigkeit, die aus dem sog. Pfingsten- oder Pfingstbrunnen, einschließlich Wasserleitung“, herrührt. Die Scheune, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch von dem Eschborner Landwirt Philipp Junghenn genutzt wurde, soll bis zum 1. März 1910 geräumt sein. 

Schon wenige Jahre später, am 31. Oktober 1912, veräußert der Metzgermeister Becker das Grundstück mit allen Gebäuden an den „Doctor philosophiae Rudolf Michel (*1876 + 1939), Fabrikant, aus Frankfurt am Main“, so lautet der Titel im Kaufvertrag. Sein Vater, Friedrich Michel war bereits 1883 verstorben, seine Mutter war Anna Christina Michel (+ 1931). Verheiratet war Dr. Rudolf Michel mit Maria geb.van Rossum (* 1889  + 1946). Auch in diesem Kaufvertrag von 1912 über die Mühle wird ausdrücklich vermerkt, dass der Wasserlaufzins an die königliche Regierung zu Wiesbaden zu entrichten gewesen sei, aber 1875 abgelöst wurde und seither nicht mehr entrichtet wurde. Die Wassergerechtigkeit ist abgaben- und lastenfrei und steht dem Mühlengrundstück zu, heißt es wörtlich im Vertrag.

Friedrich Michel und Anna Christina hinterließen drei Kinder, einen Sohn Friedrich Michel, der bereits früh verstarb (+ 7.8.1906), außerdem Dipl. Ing. Dr. Rudolf Michel, der von seiner Witwe Antonie Maria Michel geb. van Rossum (+12.4.1946) beerbt wurde sowie eine Tochter, Johanna Elisabeth (* 1878  + 6.2.1951), die sich mit dem Baurat Alfred Luce verheiratete.

Dipl. Ing. Dr. Rudolf Michel (+ 27.11.1939) und seine Witwe Antonie Maria Michel sowie seine Schwester, Johanna Elisabeth Michel (+ 1959) beerbten ihre Eltern.

In Rahmen der Erbfolge wird am 14. September 1941 ihr gemeinsamer Sohn, der Dr. Ing. Alfred Luce Eigentümer der Alten Mühle. Als dieser am 15. September 1954 verstarb, erhielt seine zweite Ehefrau, Margarete Luce geb. Hildebrand ein lebenslanges Nießbrauchrecht (Wohnrecht) in der Alten Mühle. Die eigentlichen Erben waren seine drei Kinder aus erster Ehe.

Nach dem Tod dieser Dame, die am 9. September 2003, hochbetagt, im 100. Lebensjahr verstarb, konnte die Stadt Eschborn das Anwesen von der Erbengemeinschaft Luce erwerben.

Seit Herbst 2022 werden die bestehenden Gebäudeteile der Mühle saniert und durch neue Baukörper ergänzt. Das Gebäudeensemble wird zukünftig gastronomischen Zwecken dienen uns darüber hinaus Veranstaltungsräume beherbergen.

Den Baufortschritt verfolgen

Summertime, Konzert- und Theaterring oder Kinderkulturprogramm - die Veranstaltungen im Eschborner Kulturleben sind vielfältig. Eine Übersicht finden Sie [hier].