Notbremse im Main-Taunus-Kreis: Corona-Bundesregelungen gelten von Samstag an - Verfügung für Eschborn wird aufgehoben

Auch im Main-Taunus-Kreis gilt vom (morgigen) Samstag an die Corona-Notbremse. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, beträgt der Inzidenzwert bei den Neuinfektionen mit Stand vom (heutigen) Freitag 132 und liegt damit erneut deutlich über dem Grenzwert von 100, ab dem die Notbremse des Bundes greift.

Die neuen Regelungen gelten im gesamten Kreis - auch in Kommunen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt. Eine vom Kreis erlassene Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Eschborn wird mit Wirkung zum (morgigen) Samstag aufgehoben; sie hat sich Cyriax zufolge durch das Bundesgesetz erübrigt.

 

"Es müssen jetzt alle dazu beitragen, dass die Regelungen umgesetzt werden", fasst der Landrat zusammen. Bei der Notbremse habe der Kreis keinen Entscheidungsspielraum: "Das ist Bundesrecht, das automatisch bei uns gilt." Die durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes eingeführte Notbremse sieht unter anderem Einschränkungen von Kontakten im öffentlichen und privaten Bereich vor, außerdem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr.

 

Kunden können sich in Geschäften wieder beraten lassen, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben und ein aktuelles negatives Corona- Testergebnis mitbringen. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte und Apotheken bleiben weiterhin uneingeschränkt geöffnet, und Gaststätten können Speisen und Getränke nach wie vor nur zum Mitnehmen ausgeben. Wer zum Friseur will, muss einen aktuellen Negativtest mitbringen. Sonderregelungen für Geimpfte gibt es bislang nicht.

 

Die einzelnen Regelungen der Notbremse hat der Kreis auf einem Merkblatt zusammengefasst.

 

Die Notbremse gilt zunächst bis 30. Juni. Sie kann aber auch aufgehoben werden, wenn die kreisweite Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt. Maßgeblich ist aber nicht der vom Kreis tagesaktuell erhobene Wert, sondern derjenige nach den Zahlen des Robert-Koch-
Instituts (RKI) in Berlin. Wegen der Meldewege liegt diese Zahl in der Regel ein bis zwei Tage hinter dem aktuellen Wert zurück. Daher werde der Kreis in seinen Veröffentlichungen die jeweils gültige Kreis-Inzidenz nach RKI angeben: "Das ist die entscheidende Zahl für das Anti-Corona-
Management".

 

Kreisbeigeordnete Madlen Overdick appelliert an die Bürger, sich an die Regelungen zu halten: "Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass wir verbindliche, allgemeine Regeln brauchen und dass die Eindämmung von Corona nur funktioniert, wenn alle Verantwortungsbewusstsein zeigen und sich an die Regeln halten."

Gleichzeitig setze der Kreis mit seinem Impfzentrum alles daran, die vom Land zur Verfügung gestellten Impfdosen zügig einzusetzen, so die Gesundheitsdezernentin. Zudem habe das Land am (heutigen) Freitag die Anmeldungen für die nächste Priorisierungsgruppe freigegeben und damit einen weiteren Schritt zur Durchimpfung der Bevölkerung getan.

 

Mit Einführung der Notbremse wird für Eschborn eine Allgemeinverfügung aufgehoben, die der Kreis für diese Stadt in den vergangenen Tagen erlassen hatte. In Eschborn hatte die Inzidenz anhaltend weit über 200, zwischendurch sogar bei 300 gelegen. Daher hatte der Kreis verschärfte
Kontaktbeschränkungen erlassen. "Wir brauchen keine parallelen Regelungen in Eschborn, die Bürger brauchen Klarheit“, fasst Cyriax zusammen. Deshalb werde die Verfügung des Kreises aufgehoben.