Stadtentwässerung

Die Abteilung Stadtentwässerung im Fachbereich 5 – Planen und Bauen ist in den Tiefbau eingegliedert und beschäftigt sich mit den Bereichen Abwasserentsorgung, Abwassereinleitung sowie der Herstellung von Hausanschlüssen an das öffentliche Kanalnetz. Bei Kanalsanierungen gehören der Baubetrieb, die Herstellung von Neuanschlüssen sowie die Wartung und Reinigung des Kanalnetzes zu den Aufgaben der Stadtentwässerung.

Darüber hinaus berät die Abteilung Bürgerinnen und Bürger bei Entwässerungsfragen sowie bei Festlegung der Niederschlagsgebühr zur abflussrelevanten Fläche.

Gewerbebetriebe werden im Zuge der kommunalen Abwasserüberwachung beim Einleiten ihrer gewerblichen Abwässer kontrolliert.

Planern wie Bauherren werden Kanalauskünfte zur Verfügung gestellt. Bei größeren, abwasserrelevanten Bauvorhaben in Eschborn werden darüberhinaus Entwässerungsgenehmigungen erteilt.

 

Das Team der Stadtentwässerung besteht aus Ingenieuren, Technikern und Verwaltungsangestellten und wird durch den Bauhof unterstützt.

Intern wird mit den Abteilungen Trinkwasserversorgung und Straßenwesen kooperiert. Projektbezogene Unterstützung kommt zudem aus dem Hochbau, vom Abwasserverband Westerbach, der Grün- und Freiraumplanung und der Stadtentwicklung.



Entwässerungssatzung (EWS)

Die Entwässerungssatzung der Stadt Eschborn bildet die gesetzliche Grundlage für alle kommunalen abwasserrechtlichen Belange.

 

Zusammenfassend sind hier die Grundsatzfragen, Eigentümerpflichten, Ge- und Verbote, Gebührenmaßstäbe, Definitionen, Ahndungen bei Verstößen, Einleitungsbedingungen, etc. rund um das Thema Abwasser rechtlich festgelegt.

Als Beispiel sind unter anderem die Anschlussmodalitäten zum Hausanschluss ihrer Liegenschaft an das öffentliche Kanalnetz geregelt wie z.B. auch die Pflicht zum Einbau einer Rückstauklappe innerhalb der Anschlussleitung. Für die Abwassereinleitung in die Kanalisation sind die jeweiligen Grenzwerte in der EWS festgelegt. Die technischen Bedingungen zum Betrieb einer Zisterne, um die Niederschlagsgebühr zu verringern, sowie die Kosten- und Gebührenmaßstäbe finden sich ebenfalls in der Entwässerungssatzung wieder.

Fragenstellungen rund um das Thema Abwasser werden für jeden Bürger, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibenden sowie für Bauherren und Planer durch die Entwässerungssatzung eindeutig definiert. Oftmals kann die Entwässerungssatzung abwassertechnische Fragestellungen klären.

 

Sollten Sie darüberhinaus Hilfe benötigen, kontaktieren Sie den Tiefbau/Stadtentwässerung. 


Abwassergebührensätze

Die Stadt erhebt für das Einleiten von Schmutzwasser und Niederschlagswasser Gebühren.

 

  1. Der Frischwasserbezug wird über einen Wasserzähler gemessen und in der gleichen Menge abgerechnet. Die Gebühr des aus der Leitung entnommenem Frischwassers beträgt pro m³ Frischwasser 3,55 €.
     
  2. Der Wasserverbrauch ist gleich der Menge, die in den Kanal geleitet wird. Für das Einleiten von häuslichem Schmutzwasser in den Kanal wird der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt. Die Gebühr hierfür beträgt pro m³ Abwasser 1,97 €. Geringfügige Verluste bleiben hierbei unberücksichtigt.
     
  3. Für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Kanal wird die bebaute und künstlich befestigte Fläche eines Grundstücks als Gebührenmaßstab zugrunde gelegt. Die Gebühr beträgt pro m² abflussrelevanter Fläche 0,44 €. Die Größe der abflussrelevanten Fläche kann durch Entsiegelung verringert werden.
     
  4. Wasser, welches zur Gartenbewässerung genutzt wird, kann durch die Montage eines Sonderwasserzählers vom Frischwasserverbrauch abgezogen werden. Der Einbau des Sonderwasserzählers muss vom Eigentümer selbst bezahlt werden. Hierdurch verringert sich die Abwassergebühr dem Zählerstand des Sonderwasserzählers entsprechend, weil das Wasser nicht dem Kanal zugeführt wird.

Kanalnetz in Eschborn

Das Kanalnetz in Eschborn besteht aus 77.000 m Kanalisation und ist zu ca. 95 % als sogenanntes Mischwassersystem konzipiert. Das bedeutet, Regen- und Schmutzwasser werden in der öffentlichen Kanalisation zusammen in Richtung Kläranlage nach Frankfurt-Schwanheim transportiert. Hierzu befinden sich im Kanalnetz zwei Transportleitungen zur Kläranlage, welche vom Abwasserverband Westerbach betrieben werden. Die Netzlänge bezieht sich auf den Hauptkanal ohne Anschlussleitungen. Würde man die Anschlussleitungen aus den angrenzenden Liegenschaften hinzuzählen, müsste man mindestens von einer Verdoppelung der Netzlänge ausgehen.

 

Die Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasser findet schon auf dem Privatgrundstück an der Grundstücksgrenze statt. Ausnahme bilden hier Anschlussleitungen, welche als reine Regenwasserleitungen konzipiert worden sind und in Regenauffangbecken bzw. in Gewässer geleitet werden. Dieses Trennsystem von Schmutz- und Regenwasser im öffentlichen Bereich befindet sich im Aufbau.

 

Aufgaben des Netzbetreibers sind die Reinigung und Wartung sowie die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes. Hierzu zählen insbesondere die Herstellung von Neuanschlüssen, die Stilllegung von Altanschlüssen oder Sanierungsarbeiten im Bestand des Kanalnetzes.


Planauskunft Kanalanschluss

In der Planauskunft im öffentlichen Bereich erkennen Sie deutlich das vorliegende Mischwassersystem sowie die jeweiligen Anschlussleitungen der Liegenschaften. Aus der Planauskunft in Form einer PDF-Datei entnehmen Sie Lage- und Höhendaten der vorliegenden Kanalhauptleitung. Kanalanschlüsse sind hier jedoch nicht in der Höhenlage dokumentiert. Ebenfalls kann es zu einer geringen Lageabweichung der Anschlussleitung kommen. Der Anschlussnehmer kann den Zustand, ebenso wie die genaue Lage, durch eine selbst beauftragte Kamerabefahrung der Anschlussleitung verifizieren. Hierbei ist auf Seriosität des Anbieters zu achten. Bei Verwendung des Altanschusses wird eine TV-Kamerabefahrung zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit vorausgesetzt.

 

Sollte ein DWG-Datei benötigt werden, so muss diese gesondert und kostenpflichtig bei einem von der Abteilung Tiefbau beauftragten Dienstleister angefordert werden. Sprechen Sie uns hierzu gezielt an!

 

Der Fachplaner hat unbedingt die weiteren Versorger wie Gas, Telekommunikation, Fernwärme etc. anzufragen. Der Kanalplan bildet lediglich die Lage der Anschlussleitung für Tiefbauarbeiten ab, er gilt nicht als rechtsverbindliches Dokument. Aus dem Kanalplan können rechtlich keine Grenzverläufe zur privaten Liegenschaft abgeleitet werden.

 

Für die Kanalplanauskunft schreiben Sie bitte eine E-Mail unter Angabe der gewünschten Örtlichkeit in Eschborn an tiefbau@eschborn.de.


Abflussrelevante Fläche

Die abflussrelevante Fläche sammelt das gebührenpflichtige Niederschlagswasser und führt es in den Kanal ab. Der Begriff "versiegelte Fläche" ist irreführend, da es durchaus wasserundurchlässige Flächen gibt, welche aber beispielsweise durch ein Gefälle Niederschlag in Richtung einer Grünfläche leiten, so dass der Niederschlag dort versickern kann. Je nach Wasserdurchlässigkeit des Baumaterials mindert ein Durchlässigkeitsfaktor die tatsächlich abflussrelevante, gebührenpflichtige Fläche ab. Auch der Betrieb einer Zisterne ab einem Zisternenvolumen von mindestens 1 m³ reduziert die Niederschlagsgebühr. Langfristig kann die Planung von regendurchlässigen Oberflächen bzw. der Nutzung einer Regenwasserzisterne zu Gebühreneinsparungen führen. Zur Veranschaulichung dient folgendes Rechenbeispiel [Download].

 

Sollten Sie eine Änderung an Dach- oder Hoffläche durchführen oder im Rahmen eines Neubaues Flächen neu geplant haben, so ist diese mit dem Formular „Abflussrelevante Grundstücksfläche“ dem Tiefbau/Stadtentwässerung unbedingt mitzuteilen. Die Stadt Eschborn kann anhand von regelmäßigen Luftbildaufnahmen nicht gemeldete Flächen bei Meldeverstoß im Einzelfall auswerten lassen.

 

Weitere Informationen sowie die Durchlässigkeitsfaktoren zur abflussrelevanten Fläche sowie die kommunalrechtlichen Anforderungen finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Eschborn.


Entwässerungsgenehmigung (Genehmigungsplanung)

Die notwendigen Unterlagen zum Entwässerungsgesuch sowie die genauen Vorgaben der Stadt Eschborn sind im Einzelnen in dem Papier „Einzureichende Unterlagen zum Entwässerungsgesuch“ abzurufen. Bei gewerblichen Bauvorhaben wird empfohlen, einen Termin zur ersten Vorbesprechung zum Entwässerungsgesuch mit den Sachbearbeitern zu vereinbaren. Hierbei können wichtige Abstimmungen im Vorfeld geklärt werden, dies spart für den Bauherrn, wie auch für die Prüfung des Entwässerungsgesuches, wichtige Zeit.

 

Die Entwässerungsgenehmigung (EWG) ist ein Teil des Bauantrages und wird von der Stadt Eschborn genehmigt. Das EWG muss 3-fach bei der Stadt Eschborn eingereicht werden, ein Exemplar geht an den Bauherrn, eins an das Bauamt des Main-Taunus-Kreises und das dritte verbleibt beim Tiefbau in Eschborn.

Bitte halten Sie sich genau an die Einreichung der geforderten Unterlagen bei der Stadt Eschborn!

 

Die Niederschagsspenden für Eschborn sind den aktuellen Kostra-Tabellen zu entnehmen. Wichtig ist zudem, eine ausreichende Größe der Pläne einzuhalten, um Anmerkungen und Stempel anzubringen. Der Kanalbestand im öffentlichen Bereich ist mit allen Bezeichungen immer anzugeben, ebenso muss auch die Gesamteinleitmenge deutlich am Einleitpunkt vermerkt werden.

Der Höhenschnitt ist nicht mit dem Strangschema zu verknüpfen. Alle entwässerungsrelevanten Bauteile sind zu bezeichnen und darzustellen. Sämtliche Layer in der Darstellung des Objekts, welche keinen abwassertechnischen Bezug haben, sind herauszunehmen.

Eine Legende sollte ebenfalls nicht fehlen. Vermerken Sie im Plan unbedingt die Rückstauebene!

Ab einer abflussrelevanten Fläche von 800 m² ist ein Überflutungsnachweis zu führen!

 

Die Bearbeitungszeit beträgt bei einem vollständig eingereichten EWG im Regelfall ca. 6-8 Wochen.


Herstellung und Stilllegung des Hausanschlusses Kanal (Ausführungsplanung)

Nach der Genehmigung des Entwässerungsgesuches erfolgt die detaillierte Planung und Koordination der Kanalbauarbeiten als Ausführungsplanung. Der Antrag zur Herstellung/Stilllegung des Hausanschlusses Kanal ist 2-fach einzureichen.

 

Die Kanalstation bezeichnet die Entfernung vom Schachtdeckel bis zum Einleitpunkt. An dieser Stelle entsteht die Baugrube. Die Kanalstation ist vom Planer verbindlich mit Unterschrift und Stempel im Antrag zu bestätigen. Auch die Länge der herzustellenden Anschlussleitung sowie alle technischen Angaben zu sämtlichen Bauteilen inklusive aller notwendigen Höhenkoten müssen im Antrag vermerkt werden.

 

Der Revisionsschacht ist im Mittelpunkt ca. 1,00 m vor der Grundstücksgrenze zu setzen. Die Anschlussleitung ist vorrangig aus Steinzeug herzustellen. Bei einem vertikalen Absturz aus > 0,50 m Höhe ist dieser im Schacht zu verrohren und mit Reinigungs- bzw. Inspektionsöffnungen zu versehen. Das Schachtunterteil ist im offenen Gerinne mit ausreichendem Bankett zu planen. Es wird empfohlen, Schmutzwasser und Regenwasser im Revisonsschacht zusammenzuführen. Altleitungen im öffentlichen Bereich müssen kostenpflichtig stillgelegt werden. Der Ausführungstermin muss mit der ausführenden Vertragsfirma mit einem Vorlauf von mindestens 3-4 Wochen abgestimmt werden. Eine sofortige Ausführung ist nicht möglich.

Der Kostenbescheid erfolgt in der Regel 6-8 Wochen nach Fertigstellung.


Die Rückstauebene (RSE) ist ein Höhenniveau, welches bei einer Kanalisationsüberlastung den Austritt von Wasser auf der Straße markiert. Das Wasser tritt vorrangig an den Sinkkastenöffnungen am Straßenrand aus, denn kein Kanalsystem ist derart konzipiert, dass es alle erdenklichen Niederschlagsereignisse abführen kann.

Dieses Höhenniveau der Rückstauebene ist bei der Planung aller Entwässerungsgegenstände beim Hausbau zwingend zu beachten, um ein Eindringen von Abwasser ins Haus zu unterbinden. Bevor das Abwasser ins Haus gelangt, soll es im Querschnitt der Straße in Richtung des Straßenverlaufes abgeführt werden. Daher müssen Eingangstüren, Lichtschächte, Terrassentüren und andere Öffnungen ins Haus deutlich über der Rückstauebene ausgeführt werden. Kellerabgänge, Tiefgaragen oder sonstige tiefliegende Entwässerungsorte werden mit einer außenliegenden Rückstauklappe abgesichert, um ein Eindringen der Wassermassen in den Kellerraum zu verhindern. Die sicherste Art, sich gegen eine Havarie abzusichern, ist die Installation einer Hebeanlage im Haus. Die Hebeanlage pumpt das Wasser über eine Erhöhung, Schwanenhals genannt, und damit über die Rückstauebene. Die Kombination von Rückstauklappe und Hebeanlage stellt bei einer Kanalüberlastung den zuverlässigsten Schutz gegen Wassereinbruch aus dem Keller dar (siehe Abbildung).

Informieren Sie sich auch hierzu bei Ihrem Versicherer. Dieser kann je nach Art und Wert der Versicherungsleistung unterschiedliche technische und organisatorische Anforderungen stellen. Rückstauklappen sind nämlich, wie alle technischen Anlagen, regelmäßig auf Funktion zu prüfen und zu warten.