Dienstbefreiungen

Feste sind dazu da, um gefeiert zu werden, deswegen bietet die Stadt Eschborn ihren Bediensteten folgende Dienstbefreiungen:

  • Faschingsdienstag, ab 12.30 Uhr gilt Narrenfreiheit, die verbleibende Arbeitszeit wird bis zu 50% der regulären Arbeitszeit gutgeschrieben
  • Geburtstagskinder dürfen an ihrem Tag um 12:30 Uhr gehen (Zeitgutschrift bis zu 50% der regulären Arbeitszeit)
  • Weihnachten (24.12.) und Silvester (31.12.) sind ebenso dienstfrei