Besoldungsrechtlich und tarifvertraglich geregelte Leistungen
Der Tarifvertrag als auch das Hessische Besoldungsrecht bieten verschiedene (Sozial-)Leistungen:
Tarifvertraglich geregelte Leistungen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bietet allen Tarifbeschäftigten u. a. folgende verschiedene (Sozial-)Leistungen:
- Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden; wird zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente ausbezahlt
- Teilnahme an der „Leistungsorientierten Bezahlung“; sie wird jährlich zusätzlich zum Entgelt ausgezahlt
- Jahressonderzahlung für alle Mitarbeitenden, die am 1. Dezember eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis stehen; gestaffelt nach Entgeltgruppen in Höhe von 51,78 % (EG 13 - 15); 70,28 % (EG 9a - 12) oder 84,51 % (EG 1 - 8) eines Monatsgehaltes
- Zuwendung bei Jubiläen im öffentlichen Dienst ab 5 Jahren (gestaffelt in 250-€-Schritten bis max. 50 Jahre (5.000 €)); zusätzlich je einen Tag Dienstbefreiung bei einer Zugehörigkeit von 25 bzw. 40 Jahren
- Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung, sofern diese für Wahrnehmung des künftigen Aufgabengebietes förderlich ist und nachgewiesen werden kann
Besoldungsrechtlich geregelte Leistungen
Das Hessische Besoldungsgesetz bietet allen Bediensteten (w/m/d) bspw. folgende (Sozial-)Leistungen:
- Teilnahme an der „Leistungsorientierten Bezahlung“; sie wird jährlich zusätzlich zur Besoldung gewährt
- Gewährung eines Familienzuschlags je nach persönlicher Lebenssituation (verheiratet, in Lebenspartnerschaft, verwitwet, Kind/er)
- Gewährung einer laufenden Sonderzahlung in Höhe von 5% der monatlichen Besoldung
- Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 € monatlich
- Zuwendung bei Jubiläen (350/500/750 € bei 25/40/50 Jahren) sowie einen Tag Dienstbefreiung